§ 12 BSHG [1] Der notwendige Lebensunterhalt umfaßt besonders Ernährung, Unterkunft, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Heizung und persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens
Zuordnungsübung
Kombinieren Sie die Elemente auf der linken Seite mit den Elementen auf der rechten Seite!